Evangelische Jugend im Dekanat Wetterau
Freizeitbedingungen

Freizeitbedingungen


Anmeldung und Vertragsabschluß:
An den Maßnahmen kann grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern für die jeweilige Maßnahme keine Teilnahmebeschränkung nach Alter und Geschlecht gegeben ist. Die Anmeldung muß auf dem Vordruck erfolgen.
Wir setzen bei unseren Teilnehmerlnnen Aufgeschlossenheit für den christlichen Glauben und die Bereitschaft zur Teilnahme an Gottesdiensten und Andachten während der Veranstaltungen und Freizeiten voraus.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den oder dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Träger rechtskräftig wird.
Maßgeblich für den Vertrag sind allein die Maßnahmeausschreibung, die Anmeldung, die Teilnahmebedingungen und die Anmeldebestätigung.
Die Teilnehmenden haben sich während der gesamten Dauer der Maßnahme an die Anweisungen der Freizeitleitung zu halten. Widersetzt sich ein Teilnehmer den Anweisungen der Freizeitleitung, wird er auf eigene Kosten nach Hause geschickt, bzw. muß im Falle von Minderjährigkeit durch die Erziehungsberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person binnen 24 Stunden abgeholt werden.

Zahlungsbedingungen:
Mit Erhalt der Rechnung ist der Freizeitbetrag bis zur genannten Frist zu überweisen. In Absprache mit den Verantwortlichen kann Ratenzahlung vereinbart werden. Der Freizeitbetrag ist unter Angabe des Teilnehmernamens, der Freizeit und dem Träger (Dekanat Wetterau) zu überweisen.
Bitte sprechen Sie uns bei Problemen der Finanzierung des Reisepreises an. Zuschüsse sind möglich!

Rücktritt des Teilnehmers:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Träger. Tritt der Teilnehmer zurück oder ohne Rücktrittserklärung eine Maßnahme nicht an, so können vom Träger angemessene Entschädigungnen für bereits entstandene Kosten verlangt werden. Dies ist auch pauschaliert möglich (ca. 25 Euro).
Bei einem Rücktritt des Teilnehmers bis 60 Tage vor der Abfahrt trägt der Teilnehmer, bzw. der Anmelder 50% des Reisepreises, ab dem 59. Tag vor der Abfahrt 65% des Reispreises und ab dem 29. Tag vor der Abfahrt 90 % des Reisepreises. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung liegt im Ermessen des Anmelders.

Rücktritt durch den Träger von einer Maßnahme:
Wird die ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Maßnahme bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Den eingezahlten Teilnehmerbeitrag erhält der Teilnehmer zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Haftung:
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme, aber nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden - auch nicht, wenn die Maßnahmeleitung an diesen Leistungen (z.B: Veranstaltungen) teilnimmt. Die Maßnahmeleitung haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer, die nicht von der Maßnahmeleitung angesetzt sind. Minderjährige Teilnehmer unterliegen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Maßnahmeleitung Folge zu leisten.

Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Veranstalters ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Maßnahmepreis, soweit
a) ein Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Fremdleistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist in so weit beschränkt,in wie weit gesetzliche Vorschriften auf Fremdleistungen anzuwenden sind, und somit deren Haftung ebenfalls bechränkt ist.
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